Stadtentwicklung 2030

Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 im Kurhaus um 19 Uhr

Wir möchten Ihnen wichtige Informationen zum Stand der Dinge mit dem Bezug über die Bebauung auf der Schweizer Wiese mitteilen.

Die Stadtverwaltung über die Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 im Kurhaus um 19 Uhr:
„Ergebnis Bürgerbeteiligung und Beschluss über Verkauf an die DIVACO Immobiliengruppe. Am 30.11.2021 im Kurhaus 19 Uhr."

Was bedeutet das nun?

Am 30.11.2021 soll der Gemeinderat über die Bebauung auf der Schweizer Wiese positive Beschlüsse fassen. Uns wurde zugetragen, dass die DIVACO Immobiliengruppe im Verbund mit Landrat Riegger in diesem Sinne nicht wenig auf den Gemeinderat einwirkt. Die Sitzungsunterlagen für den 30.11.2021 haben wir unter "Dokumente" verlinkt.

Die geplanten Beschlüsse für den 30.11.2021 im Wortlaut:
  1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Einwohnerversammlung zur Kenntnis und berät über die Vorschläge und Anregungen. 
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Kaufoptionsvertrages zugunsten der DIVACO Immobiliengruppe für die Fläche von ca. 15.000 – 20.000 qm.
  3. Der Gemeinderat beschließt, einen Architekten mit der Ausarbeitung eines Konzeptes für die Verlagerung der Tennisplätze zu beauftragen.
  4. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Schweizer Wiese samt Falkenwiese sowie dem ehemaligen Holzlagerplatz und Verlängerung des Park & Ride-Platzes“ gemäß § 2.1 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften.


Die Legitimation für diesen Stadtentwicklungsprozess wird an drei begonnenen Projekten festgemacht: Klosterareal, Sportareal, Schweizerwiese – Teil A Revitalisierung Therme / Teil B Verkauf an DIVACO.

In erster Linie geht es bei dem geplanten teilweisen Verkauf der Schweizer Wiese für die Stadtverwaltung darum, die Thermenverluste aus der Vergangenheit teilweise zu decken (20 Mio. seit 2005) und die bereits jetzt bekannte Unterdeckung in den folgenden Betriebsjahren aufzufangen.

Ob es sinnvoll ist, in erster Linie zur Deckung der Thermenkosten (wir haben dazu ein weiterführendes PDF bereitgestellt unter Dokumente: Tourismus geht auch ohne Therme) ohne ein touristisches Konzept für die Zukunft die einzigartige Schweizer Wiese wie geplant zu bebauen, wird leider bisher nicht diskutiert.

Wir fragen uns sicher nicht ganz zu Unrecht, ob ein Lidlmarkt mit Parkplatz an der Ecke zum Kurpark, ein großes Parkhaus, mehrere Wohnhäuser mit ca. 200 Wohnungen und ein Hotel einer großen Hotelkette neben der Therme ein „nachhaltiges Tourismuskonzept“ sind. Denn dafür war Bürgermeister Hoffmann für sein Amt in Bad Herrenalb angetreten:  Dafür hatte die Bevölkerung Herrn Hoffmann jedenfalls zum Bürgermeister gewählt: „Zusammen mit den Leistungsträgern möchte ich ein nachhaltiges Tourismuskonzept entwickeln, um die Wertschöpfung zu erhöhen und das positive Image von Bad Herrenalb weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannter zu machen.“ (Bürgermeister Klaus Hoffmann, 2019, https://www.pz-news.de/region_artikel,-Tourismus-Chef-moechte-Schultes-in-Herrenalb-werden-_arid,1317058.html

Die Verwaltung wird am 30.11.2021 auch die Bürgermeinungen vom 19.10.2021 (Bürgerversammlung) interpretieren (müssen). Dort fanden sich auch viele Wünsche zu genau diesem nachhaltigen touristischen Konzept auf der Schweizer Wiese (vgl. Fotos Einwohnerversammlung). Doch es zeichnet sich hierzu teilweise eine Richtung ab. „Es seien ihm keine Gegner des Projekts bekannt und die Kritiker vom 19.10.2021 hätten sich lediglich aufplustern wollen“, sagte beispielsweise Herr Lienen (CDU; vgl. Zeitungsartikel). Ob und inwieweit die übrigen Gemeinderatsmitglieder zu einem gleichlautenden Ergebnis kommen, ist eine spannende Frage. Bisher verweist die Stadtverwaltung bei vielen Problemfeldern auf bereits gefasste Beschlüsse oder das einzuleitende Bebauungsplanverfahren und übt Entscheidungsdruck aus.

Fazit

Bauleitplanung und Bürgerbegehren schließen sich gesetzlich aus (21 Abs. 2 Nr. 6 GemO). Der Zeitpunkt, ab dem dies gilt, ist grundsätzlich der Aufstellungsbeschluss (VG Freiburg Urteil vom 11.05.2011 Az. 5 K 764/11). Am 30.11.2021 solle ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Möglicherweise werden damit nach dem 30.11.2021 Bürgereinwände wenig Gewicht haben.

Was also tun: Kommen Sie am 30.11.2021 und machen Sie deutlich, wofür Sie stehen. Schreiben Sie der Stadtverwaltung, den Stadräten info@badherrenalb.de eine E-Mail und drücken Sie aus, was Sie von der Angelegenheit halten mit der Bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Bürgerbeteiligung.